Ausflugsziel Rursee

Der zweitgrößte Stausee Deutschlands ist ein beliebtes Revier, nicht nur für Wassersportler.

Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf verzinsliche Wertpapiere

Zum Beispiel Rentenpapiere und festverzinsliche Schuldverschreibungen.

Bis 31.12.2008: Seit 01.01.2009:
Zinserträge:
Es galt die volle Steuerpflicht zum persönlichen Steuersatz.
Zinserträge:
Volle Steuerpflicht zum Steuersatz von 25 %.
Kursgewinne:
Steuerpflicht i.d.R. nur bei Haltedauer von weniger als einem Jahr. Ausnahme: Kursgewinne aus Finanzinnovationen (Zertifikate mit Kapitalgarantie, Aktienanleihen etc.) waren auch außerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig.
Kursgewinne:
Alle Einlösungs- und Veräußerungsgewinne werden mit 25 % besteuert.

Anwendungszeitraum

  • Die Abgeltungsteuer gilt für alle laufenden Zinserträge, die dem Anleger ab dem 01.01.2009 gutgeschrieben werden. Der Erwerbszeitpunkt des verzinslichen Wertpapieres spielt keine Rolle.
  • Ab dem 01.01.2009 erzielte Kursgewinne werden generell steuerpflichtig. Sind Papiere vor dem 01.01.09 erworben worden, so sind die Gewinne nach einjähriger Haltefrist weiterhin steuerfrei (diese Ausnahme gilt nicht für Finanzinnovationen, die schon bisher steuerpflichtig sind).

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