Eschweiler Talbahnhof

Die Kleinkunstbühne gehört zu den ersten Kulturadressen in der Region.

Verfügung für den Todesfall

So wie es Ihnen freisteht, für Ihr Kind oder Ihr Enkelkind einen Sparvertrag abzuschließen und den Übergang des Vermögens an den Eintritt der Volljährigkeit zu koppeln, so können Sie auch den Übergang von Konten oder Einlagen bei Ihrer Sparkasse auf Begünstigte zum Zeitpunkt Ihres Todes veranlassen.

Eine solche Verfügung zu Gunsten Dritter unterscheidet sich von der "Vollmacht über den Tod hinaus" dadurch, dass die Zuwendungen grundsätzlich nicht in die Erbmasse fallen. Der Begünstigte erwirbt das ihm zugewandte Guthaben im Moment Ihres Todes unmittelbar.

Sobald der Begünstigte die Verfügung annimmt (aus Gründen der Rechtssicherheit sollte er dies bereits vor Eintritt des Erbfalls tun), können die Erben den Übergang des Guthabens auf den Begünstigten nicht mehr verhindern. Sie kommt damit einer Schenkung gleich.

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