Kupferhof Rosental

Einer der prächtigen Herrensitze der Stolberger Kupfermeister aus dem 18. Jahrhundert.

Botschaften und Konsulate

Internetlinks

Wer im Ausland vor einer Situation steht, die er nicht mehr allein bewältigen kann und für die er keine Hilfe findet, wendet sich an die Sie verlassen das Internet-Angebot der Sparkasse AachenAuslandsvertretung des Auswärtigen Amtes vor Ort - entweder die Deutsche Botschaft oder ein Deutsches Konsulat.


In welchen Fällen hilft die Auslandsvertretung vor Ort?

Auf jeden Fall zuständig sind die Damen und Herren Diplomaten für Passangelegenheiten. Wenn Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis verloren haben, müssen Sie sich hier Ersatzpapiere beschaffen. Sonst werden Sie Schwierigkeiten haben, das Land wieder zu verlassen. Beschleunigen können Sie diese Formalität im Ernstfall, wenn Sie Ihren Pass vor Reiseantritt kopiert haben und die Kopie vorlegen können - also nicht zusammen mit dem Original aufbewahrt haben. Sind Ihnen Ihre gesamten Geldmittel abhanden gekommen und haben Sie keinerlei Möglichkeit der Neubeschaffung, streckt Ihnen die Vertretung auch das Geld für den Rückflug vor. Zu Hause angekommen, muss der Vorschuss allerdings umgehend zurück gezahlt werden!

Auch wer auf die Inanspruchnahme eines deutschsprachigen Anwalts angewiesen ist, etwa, weil er in einen Verkehrsunfall oder einen Diebstahl verwickelt wurde, kann hier mit Hilfe rechnen: Häufig haben die Mitarbeiter in den Anlaufstellen ein Verzeichnis mit Adressen deutschsprachiger Anwälte (und übrigens auch Ärzte!). Auch im traurigsten Fall, den man sich während eines Urlaubs vorstellen kann, beim Tod eines Mitreisenden, unterstützt die deutsche Vertretung Sie bei den notwendigen Formalitäten.

Wann ist sie nicht zuständig?

Botschaften und Konsulate sind Notfallanlaufstellen. Sie legen daher verständlicherweise Wert darauf, nicht mit jeder "Kleinigkeit" belästigt zu werden, und sie sind auch nur dann zuständig, wenn es keinen anderen Ansprechpartner für das jeweilige Problem gibt. Verlorene Flugtickets z. B. fallen ebenso wenig in ihren Bereich wie vergessene Auslandskrankenscheine. In solchen Fällen kann die zuständige Fluggesellschaft bzw. der Urlauber selbst Abhilfe schaffen. Erst wenn das dafür notwendige Geld nicht aufzutreiben ist, ist hier der Gang zum Konsulat erlaubt.

Kontakt & Hilfe

Serviceversprechen

Wir versprechen Service. Garantiert.