Gedächtniskapelle Lohn

Winterstimmung in Neu-Lohn, Eschweiler.

Tipps zum Mietrecht

Vorsicht Falle

Hat man endlich eine Bleibe gefunden, stellt sich meist ein ganz neues Problem ein: der Mietvertrag mit zahlreichen Paragraphen und Bestimmungen. Da verliert man schnell die Lust am Lesen. Und hinterher ärgert man sich, weil man etwas übersehen hat. Grundsätzlich gilt, dass in Deutschland im Rahmen gesetzlicher Regelungen Verträge frei ausgehandelt werden können. Aber wer sich nicht damit auskennt, der zieht oft den kürzeren.

Vorsicht ist also angesagt, und zwar bevor Sie unterschreiben. Am besten, Sie besorgen sich das "Mietrecht" vom Sie verlassen das Internet-Angebot der Sparkasse AachenDeutschen Mieterbund, das Sie auch online bestellen können. Da stehen übliche Formulierungen und viele wichtige Tipps drin. Fragen Sie auch Ihre Verwandten und Freunde, wenn Sie sich bei einzelnen Formulierungen des Mietvertrages nicht sicher sind. Erst wenn Sie ein wirklich gutes Gefühl haben, sollten Sie keine Zeit mehr verlieren und den Vertrag in zwei Ausfertigungen unterschreiben. Lassen Sie sich aber nicht unter Zeitdruck setzen. Das ist ein alter Trick mancher Vermieter.

Ein paar allgemeine Grundregeln zum Mietrecht, die Sie beachten sollten:

  • Achten Sie besonders auf Klauseln, bei denen es um Geld geht, z.B. Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen, Kautionen und Nebenkosten.
  • Eine Kaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen, die der Mieter in drei Raten zahlen kann. Üblicherweise verlangt der Vermieter jedoch lediglich ein oder zwei Monatsmieten als Kaution.
  • Vorsicht bei möblierten Zimmern: Es besteht kein Kündigungsschutz und nur eine sehr kurze Kündigungsfrist.
  • Bei sonstigen Mietverhältnissen besteht Kündigungsschutz, d.h. der Vermieter muss zur Kündigung ein berechtigtes Interesse, z. B. an der eigenen Nutzung der Wohnung haben. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate. Bei längeren Mietverhältnissen kann sie sogar auf sechs oder neun Monate ansteigen.
  • Die Provisionshöhe, die ein Makler verlangen darf, kann maximal zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Sie fällt nur dann an, wenn der Makler erfolgreich gearbeitet hat und wenn Mieter und Makler einen so genannten Maklervertrag abgeschlossen haben. Im Maklervertrag wird die Tätigkeit des Wohnungsvermittlers und dessen Provision vereinbart. (Vorsicht: Als Vertrag gelten grundsätzlich auch mündliche Vereinbarungen!) Außerdem muss der Makler natürlich eine Mietwohnung nachgewiesen oder vermittelt haben und der Mietvertrag über die Wohnung auch tatsächlich abgeschlossen worden sein.

Unser Tipp: Formulare für Mietverträge gibt es im Schreibwarenhandel zu kaufen. Sie sind eine gute Grundlage. Achten Sie aber auf individuelle Sonderregelungen und Zusätze innerhalb Ihres Mietvertrages. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie am besten den örtlichen Mieterverein.

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