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Fragen & Antworten

Das Wichtigste in aller Kürze

Was bedeutet eigentlich SEPA, welche Länder nehmen daran teil und welche Vorteile bringt SEPA für Sie als Kunde - lesen Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.



Was bedeutet SEPA?

SEPA ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area", den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus den EU-/EWR-Staaten, der Schweiz und Monaco. Ziel ist es, europaweit standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen bereitzustellen. Dadurch können Verbraucher und Unternehmen bargeldlose Zahlungen auch über die Ländergrenzen hinweg so einfach und bequem tätigen wie in ihrem Heimatland. Schecks sind von der Standardisierung nicht betroffen.

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Welche Länder nehmen an SEPA teil?

Neben den EU-Staaten nehmen auch die drei Länder des übrigen europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Schweiz und Monaco an SEPA teil (siehe auch FAQ: "Liste der an SEPA teilnehmenden Länder"). Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die SEPA-Verfahren ausschließlich für Zahlungen in der Währung "Euro" genutzt werden können.

Sie verlassen das Internet-Angebot der Sparkasse AachenDetaillierte Liste der an SEPA teilnehmenden Länder PDF-Datei



Kann ich SEPA-Zahlungen auch in den Währungen der anderen Teilnehmerländer abwickeln?

SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen können die SEPA-Verfahren nicht eingesetzt werden. Hier bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung.

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Ab wann kann ich die neuen SEPA-Verfahren nutzen?

Bereits seit Anfang 2008 können Sie die SEPA-Überweisung und SEPA-Kartenzahlungen nutzen, sofern die Bank des Zahlungsempfängers an dem neuen Verfahren teilnimmt. Die SEPA-Lastschrift ist am 2. November 2009 offiziell gestartet. Auch die Sparkasse Aachen bietet ihren Kunden das SEPA-Lastschrift-Verfahren an.

Parallel zum SEPA-Verfahren können Sie die heute bestehenden Zahlungsverfahren noch bis zum
1. Februar 2014 für Ihren Zahlungsverkehr nutzen.

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Kann ich die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren weiter nutzen?

Die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren können Sie noch bis zum 1. Februar 2014 nutzen. Die SEPA-Verfahren werden ergänzend hierzu angeboten. Wir empfehlen Ihnen, die Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs schon jetzt auf die SEPA-Zahlverfahren vorzubereiten.

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Welche neuen SEPA-Produkte gibt es schon und welche wird es zukünftig geben?

Durch die Standardisierung im europäischen Zahlungsverkehr werden neue Produkte angeboten: die SEPA-Überweisung und die SEPA-Lastschrift.

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Welche Vorteile bringt SEPA für Verbraucher?

Die neuen SEPA-Verfahren können sowohl für Inlandszahlungen als auch für grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden. Sie können mit der SEPA-Überweisung beispielsweise das Ferienhaus an der deutschen Ostseeküste oder das an der portugiesischen Algarve bezahlen.

Sie können aber auch ganz bequem europaweit Ihre fälligen Rechnungsbeträge vom Konto abbuchen lassen. Dabei bietet Ihnen die SEPA-Lastschrift noch einen weiteren Vorteil: Durch die Einführung eines exakten Fälligkeitstermins wissen Sie zukünftig genau, wann die Belastung Ihres Girokontos erfolgt und können so Ihre Finanzplanung optimieren.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass Sie den Zahlungsempfänger durch ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug des Geldes ermächtigt haben sollten.

Die Akzeptanz und die Einsatzmöglichkeiten Ihrer SparkassenCard in Europa werden sich durch SEPA noch weiter erhöhen. In Zukunft können Sie mit Ihrer SparkassenCard an noch mehr Händlerterminals sicher und bequem bezahlen und müssen somit weniger Bargeld mit sich führen.

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Muss ich etwas an meiner Zahlungsverkehrssoftware ändern?

Alle aktuellen Softwarelösungen (z. B. StarMoney und S-Firm) können weiterhin verwendet werden, da die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren weiterhin angeboten und genutzt werden können. Für die Software S-Firm bietet die Sparkassen-Finanzgruppe ein SEPA-Modul an, mit dem auch die Kontobestände auf IBAN und BIC umgestellt werden können.

Die neuen SEPA-Verfahren stellen ein zusätzliches Angebot dar. Die Softwarehersteller sind über die Spezifikationen der SEPA-Verfahren informiert worden. Ob und wann ein Update der Software zur Verfügung gestellt wird, erfragen Sie bitte direkt beim Hersteller.

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Betreffen die Änderungen durch SEPA auch das Online-Banking?

Beim Online-Banking wird Ihnen die SEPA-Überweisung ebenfalls angeboten. Alle bisherigen Funktionen und optischen Gestaltungen bleiben erhalten.

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Gibt es neue Zahlungsverkehrsvordrucke für SEPA?

Für die neuen SEPA-Verfahren wird es neue Vordrucke geben. Im ersten Schritt ist zunächst die SEPA-Überweisung betroffen, für die ein eigener Vordruck entwickelt wurde. Die Überweisungsvordrucke für den nationalen Zahlungsverkehr bleiben bestehen und können weiterhin genutzt werden.

SEPA-Überweisung

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Gelten meine erteilten Einzugsermächtigungen auch nach dem Start von SEPA?

Die nach dem bisherigen deutschen Lastschriftverfahren erteilten Einzugsermächtigungen gelten auch weiterhin. Sollte der Zahlungsempfänger, beispielsweise die Telefongesellschaft oder der Stromversorger, auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren umstellen, wird die bisherige Einzugsermächtigung automatisch in ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat umgewandelt. Ihr Zahlungsempfänger wird Sie über den Wechsel zum SEPA-Lastschriftverfahren rechtzeitig informieren.

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Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?

Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch die Bank des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt. Das SEPA-Lastschriftmandat ist demnach grundsätzlich mit der in Deutschland bekannten Einzugsermächtigung vergleichbar, erfüllt aber zugleich eine Doppelfunktion.

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Wie lange gilt das SEPA-Lastschriftmandat?

Generell gilt das SEPA-Lastschriftmandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Sollte der Zahlungsempfänger das SEPA-Lastschriftmandat 36 Monate lang nicht nutzen, muss dieses Mandat für einen nachfolgenden Lastschrifteinzug erneuert werden.

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Was ändert sich durch SEPA bei den Kartenzahlungen?

Durch die Einführung von SEPA werden auch Kartenzahlungen vereinheitlicht. Betroffen davon sind die Debitkarten, besser bekannt als "EC-Karte", sowie die Kreditkarten.

Ziel der SEPA ist es, die technische Funktionsweise von Karten und Akzeptanzterminals so zu verbessern, dass EU-weit keine technologische Hürde der Akzeptanz von Karten entgegen steht. Darüber hinaus bieten europaweit einheitliche Sicherheitsstandards einen weiter verbesserten Schutz vor Missbrauch für Karteninhaber und Händler bei Kartenzahlungen in Europa.

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Ändert sich etwas an meiner SparkassenCard?

Ihre aktuelle SparkassenCard können Sie im SEPA-Kartenzahlungsverkehr einsetzen. Damit profitieren Sie von zusätzlichen Akzeptanzstellen im SEPA-Raum.

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