Prüfung der Haftpflichtfrage erledigen wir für Sie.
Nicht berechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab.
Berechtigte Haftpflichtansprüche zahlen wir.
Wer ein Mehrfamilienhaus oder unbebautes Grundstück besitzt oder sein Einfamilienhaus oder seine Eigentumswohnung vermietet, kann für Schäden, die von seinem Grund und Boden ausgehen, haftbar gemacht werden.
Herabfallende Dachziegel, lose Pflastersteine oder im Winter schlecht geräumte Fußwege können dazu führen, dass sich Personen verletzen oder z. B. parkende Autos beschädigt werden. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht stellt Sie von Schadensersatzansprüchen frei.