Bei der Eröffnung eines neuen Kontos müssen Sie eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit abgeben. Sind Sie im Ausland steuerlich ansässig, müssen Sie dabei Ihre ausländische Steuer-Identifikationsnummer angeben.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
Aufgrund des „Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes“ und der „FATCA-USA-Umsetzungsverordnung“ meldet Ihre Sparkasse jährlich Daten von im Ausland steuerlich ansässigen Kontoinhabern an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das diese an die zuständige ausländische Steuerbehörde weiterleitet.
Gemeldet werden erforderliche Kundendaten, Steueridentifikationsnummern, Konto- und Depotnummern, Kontosalden sowie gutgeschriebene Kapitalerträge – einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse.
Bei US-amerikanischen Steuerpflichtigen (einschließlich US-Staatsangehörigen) erfolgen diese Meldungen bereits seit 2015. Für die Steuerpflichtigen zahlreicher anderer Länder beginnen die Meldepflichten 2017.
Bitte antworten Sie unbedingt auf Fragen nach Ihrer steuerlichen Ansässigkeit. Wenn Sie Ihrer Sparkasse keine oder unvollständige Auskünfte geben, sich aber Anhaltspunkte für eine etwaige ausländische Steuerpflicht ergeben, ist die Sparkasse gezwungen, Sie als „meldepflichtig“ zu behandeln und Ihre Daten dennoch an das BZSt zu melden.
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