Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe er vermögenswirksame Leistungen zahlt. Gemeinsam mit Ihrem Berater finden Sie heraus, welche Sparform für Sie die beste ist.
Salim Azmani
Leiter
Digitale Geschäftsstelle
Salim Azmani
Leiter
Digitale Geschäftsstelle
Münsterplatz 7-9
52062 Aachen
Tel : 0241 444 5670
Fax : 0241 444 704276
salim.azmani@sparkasse-aachen.de
Stephan Kreutzer
Berater
Digitale Geschäftsstelle
Stephan Kreutzer
Berater
Digitale Geschäftsstelle
Münsterplatz 7-9
52062 Aachen
Tel : 0241 444 5670
Fax : 0241 444 704276
stephan.kreutzer@sparkasse-aachen.de
https://www.sparkasse-aachen.de/stephan.kreutzer
Jenny Braunleder
Beraterin
Digitale Geschäftsstelle
Jenny Braunleder
Beraterin
Digitale Geschäftsstelle
Münsterplatz 7-9
52062 Aachen
Tel : 0241 444 5670
Fax : 0241 444 704276
jenny.braunleder@sparkasse-aachen.de
https://www.sparkasse-aachen.de/jenny.braunleder
Rafael Forstmeyer
Berater
Digitale Geschäftsstelle
Rafael Forstmeyer
Berater
Digitale Geschäftsstelle
Münsterplatz 7-9
52062 Aachen
Tel : 0241 444 5678
Fax : 0241 444 704276
digi@sparkasse-aachen.de
https://www.sparkasse-aachen.de/rafael.forstmeyer
Lena Frings
Beraterin
Digitale Geschäftsstelle
Lena Frings
Beraterin
Digitale Geschäftsstelle
Münsterplatz 7-9
52062 Aachen
Tel : 0241 444 5678
Fax : 0241 444 704276
digi@sparkasse-aachen.de
Anke Sänger
Beraterin
Digitale Geschäftsstelle
Anke Sänger
Beraterin
Digitale Geschäftsstelle
Münsterplatz 7-9
52062 Aachen
Tel : 0241 444 5670
Fax : 0241 444 704276
anke.saenger@sparkasse-aachen.de
https://www.sparkasse-aachen.de/anke.saenger
Nico Breuer
Berater
Digitale Geschäftsstelle
Nico Breuer
Berater
Digitale Geschäftsstelle
Münsterplatz 7 - 9
52062 Aachen
Tel : 0241 444 5678
Fax : 0241 444 704276
digi@sparkasse-aachen.de
https://www.sparkasse-aachen.de/nico.breuer
Karin Lambertz
Beraterin
Digitale Geschäftsstelle
Karin Lambertz
Beraterin
Digitale Geschäftsstelle
Münsterplatz 7 - 9
52062 Aachen
Tel : 0241 444 5678
Fax : 0241 444 704276
digi@sparkasse-aachen.de
https://www.sparkasse-aachen.de/karin.lambertz
Folgende staatliche Förderungen sind möglich, wenn Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag fließen:
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 % auf maximal 470 Euro (Ledige) bzw. 940 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebenspartner). Voraussetzung ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahres-Einkommen 17.900 Euro (Ledige) bzw. 35.800 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebenspartner) nicht übersteigt.
Es gilt eine Mindestspardauer von sieben Jahren. Wird der Bausparvertrag früher zugeteilt, dann bleibt die Arbeitnehmersparzulage ebenfalls erhalten, wenn das Bausparguthaben für eine Immobilie oder andere wohnungswirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
Zusätzlich können Sie die staatliche Wohnungsbauprämie beantragen. Entweder auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen, wenn Ihr Einkommen über der Grenze für die Arbeitnehmersparzulage liegt. Oder auf Ihre eigenen Einzahlungen, die Sie zusätzlich zu Ihren vermögenswirksamen Leistungen erbringen können.
In diesen Fällen gelten etwas großzügigere Einkommensgrenzen: 35.000 Euro für Ledige und 70.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Die Prämie liegt bei 10 % pro Jahr, der geförderte Höchstbetrag bei 700 Euro für Ledige bzw. 1.400 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.
Bei Neuverträgen haben Sie nur dann Anspruch auf Wohnungsbauprämie, wenn Sie das angesparte Kapital zum Bau, Kauf oder zur Modernisierung einer Immobilie verwenden.
Eine Ausnahme macht der Staat bei jungen Sparern, die bei Abschluss des Bausparvertrags unter 25 Jahre alt sind. Sie dürfen ihr Guthaben nach sieben Jahren frei verwenden. Wenn der Vertrag bereits länger lief, wird die Wohnungsbauprämie allerdings nur für die letzten sieben Sparjahre ausgezahlt. Diese Ausnahmeregelung gilt nur einmal.
Für Bausparverträge, die vor 2009 geschlossen wurden, gilt die alte Regelung: freie Verwendung der Sparbeiträge nach einer Vertragsdauer von sieben Jahren, wenn mindestens ein Regelsparbeitrag entrichtet wurde.