Nachhaltig investieren - Zukunft sichern

Zinsgünstige Förderung für Ihre Transformationsinvestitionen 

Gestalten Sie die Zukunft Ihres Unternehmens aktiv mit und profitieren Sie dabei von günstigen Förderdarlehen. Gemeinsam mit unserem Partner, der NRW.BANK, unterstützt Sie die Sparkasse Aachen bei Ihren nachhaltigen Transformationsinvestitionen  - damit Ihr Unternehmen nicht nur heute, sondern auch morgen wettbewerbsfähig bleibt.

Fördermöglichkeiten im Überblick

Finanzieren Sie Ihre Investitionen mit attraktiven Förderprogrammen wie zum Beispiel dem NRW.BANK.Invest Zukunft. Je nach Programm sind unter anderem folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Emmisionsfreie Mobilität

        Von eletrisch betriebenen Fahrzeugen über Fuhrparks bis hin zu Lastenrädern.

  • Erneuerbare Energien

        Wie betriebsinterne Photovoltaikanlagen oder morderne Wärmepumpen.

  • Digitalisierung und KI

        Zur Verbesserung Ihrer Prozesse mit smarten Technologien.

  • Effizienz und Einsparung

        Durch Maßnahmen zur Reduzierung von Material- und Energieverbrauch.

 

Zinssatz:

ab 1,70 % pro Jahr*

Zinsbindung: 3 bis 10 Jahre fest
Laufzeit: 3 bis 10 Jahre
Besonderheit: Bis zu 20% Tilgungsnachlass für kleine und mittlere Unternehmen
Sicherheiten: individuell
Voraussetzung:  Bonität

*Zinssatz Preisgruppe A; 10 Jahre Zinsbindung und Laufzeit; 2 Jahre tilgungsfrei; Stand 28.08.2025; Zinssatz abhängig von Bonität und Besicherung

Den tagesaktuellen Zinssatz finden Sie auf der Internetseite der NRW.BANK.

Steuerliche Förderungen im Überblick

Profitieren Sie zusätzlich von den aktuellen steuerlichen Investitionsanreizen der Bundesregierung. Diese Maßnahmen stärken den Wirtschaftsstandort Deutschland und eröffnen Ihrem Unternehmen neue Chancen:

  • Degressive Abschreibung

        Sie können eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent pro Jahr nutzen, wenn Sie Ausrüstungsinvestitionen         zwischen dem 1. Juli dieses Jahres und dem 31. Dezember 2027 tätigen. 

  • Investitions-Booster E-Mobilität

        Betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge profitieren von einer beschleunigten Abschreibung: 75 Prozent der         Anschaffungskosten können bereits im Investitionsjahr steuerlich abgesetzen werden. 

        Die Regelung gilt für E-Autos, die nach dem 30. Juni dieses Jahres und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden

  • Erhöhte Fördergrenze

        Die Bruttolistenpreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung von elektrischen Dienstwagen wurde von 70.000 Euro         auf 100.000 Euro angehoben – und erweitert damit Ihre Möglichkeiten.

 

Windräder

Setzen Sie auf Innovation, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Sparkasse Aachen begleitet Sie auf diesem Weg mit individueller Beratung und passenden Finanzierungslösungen.

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