Wenn Sie international agieren, ist ein verlässlicher Zahlungsverkehr essentiell für Ihren Erfolg. Ihre Sparkasse hilft Ihnen bei den täglichen Finanzgeschäften in allen Währungen.
Ihr Unternehmen muss ein Zahlungsziel gewähren oder bei einem Export in Vorleistung treten. Ihre Sparkassen bietet Ihnen professionelle Modelle zur Finanzierung und Absicherung Ihrer internationalen Geschäfte an.
Nutzen Sie für Ihr internationales Vorhaben die Expertise vom starken Netzwerk Ihrer Sparkasse. Von Exportieren bis Expandieren – hier finden Sie die passenden Lösungen für Ihren Erfolg im Ausland.
Isabelle Blum
Leiterin
Internationales Geschäft
Ralf Derißen
Leiter
Auslandszahlungsverkehr
Markus Baginski
Berater
Fachberatungen Kredit
Sandra Kals
Beraterin
Fachberatungen Kredit
Dagmar Klein
Beraterin
Internationales Geschäft
Ralf Küpper
Berater
Internationales Geschäft
Marcus Salmen
Berater
Fachberatungen Kredit
Jörg Wiemer
Berater
Internationales Geschäft
Nadine Debey
Sachbearbeiterin Dokumentengeschäft
Internationales Geschäft
Rebekka Gillessen
Sachbearbeiterin Dokumentengeschäft
Internationales Geschäft
Ilona Timmermanns
Sachbearbeiterin Dokumentengeschäft
Internationales Geschäft
In der Bundesrepublik Deutschland können Zahlungen grundsätzlich ohne Beschränkungen oder behördliche Genehmigungen in das Ausland geleistet oder aus dem Ausland empfangen werden. Ausnahmen hiervon regeln im Besonderen das Kriegswaffenkontrollgesetz und die vielfältigen Embargovorschriften
der Vereinten Nationen (UNO) oder der Europäischen Union (EU).
Unabhängig hiervon müssen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen die statistischen Meldevorschriften im Außenwirtschaftsrecht beachten. Dies bedeutet für Sie, dass z.B. Gutschriften und Lastschriften in das oder aus dem Ausland, die 12.500 Euro überschreiten, grundsätzlich meldepflichtig sind.
Die Erhebung dieser Daten im Zahlungsverkehr mit dem Ausland erfolgt durch die Deutsche Bundesbank und dient ausschließlich der Erstellung der deutschen Zahlungsbilanz. Die Bundesbank ist hierbei gesetzlich zur strikten Geheimhaltung aller Einzelangaben verpflichtet. Die Rechtsgrundlagen für die Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr bilden der § 11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), insbesondere die §§ 63 bis 73.
Zum 1. September 2013 sind ein neues AWG und eine neue AWV in Kraft getreten. Das Außenwirtschaftsrecht ist modernisiert und an europäisches Recht angepasst worden. Gleichzeitig ist das Außenwirtschaftsgesetz in der derzeit gültigen Fassung außer Kraft gesetzt worden. Damit gelten nun zahlreiche neue Begriffsbestimmungen, geänderte Genehmigungserfordernisse und Neuerungen bei den Meldevorschriften des Kapital- und Zahlungsverkehrs sowie geänderte strafverschärfende Regelungen der Straf- und Bußgeldbewährungen für vorsätzliche Verstöße.
Durch Änderung des AWG und der AWV entfällt für die Sparkasse Aachen die Möglichkeit, statistische Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr im Auftrag des Kunden elektronisch an die Bundesbank abzugeben.
Der Kunde ist nunmehr verpflichtet, melderelevante Daten direkt auf der Homepage der Bundesbank im Allgemeinen Meldeportal Statistik (AMS) selbst zu erfassen. Privatpersonen können ihre Meldungen allerdings auch telefonisch über die Hotline des Servicezentrum Außenwirtschaft der Deutschen Bundesbank anzeigen.
Meldungen in Papierform (z.B. Z1 oder Z4 Vordruck) akzeptiert die Bundesbank generell nicht mehr.
Für Fragen zum Thema Meldepflicht (Meldung, Einreichungsweg, Meldefristen etc.) steht Ihnen zudem die gebührenfreie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefonnummer (08 00) 1 23 41 11 zur Verfügung.