Der Firmen-Gesundheitsschutz setzt beim wichtigsten Gut eines Unternehmens an – der Gesundheit der Belegschaft. Fehlzeiten von Arbeitskräften kosten Geld! Bieten Sie Ihren Beschäftigten Zusatzleistungen zur Grundabsicherung der gesetzlichen Krankenkasse. Das bietet die Chance, dass sie schneller an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder erst gar nicht krank werden, weil sie regelmäßige Vorsorge betreiben.
Die Leistungen sind abhängig vom jeweiligen Baustein und setzen sich unter anderem aus folgenden Leistungen zusammen:
Entscheiden Sie sich für ein Leistungspaket und ergänzen Sie die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitgeber bestimmen Sie, welche betriebliche Krankenzusatzversicherung Sie Ihren Mitarbeitern anbieten möchten. Die Gruppenkonditionen erhalten Sie bereits ab einer Betriebsgröße von fünf Mitarbeitern. Im Vergleich zu einer einzelnen Versicherung ist der Firmen-Gesundheitsschutz deutlich günstiger. In der Regel profitieren auch Ehegatten und Kinder der Mitarbeiter von den zusätzlichen Vorsorgeleistungen. Wichtig ist, dass die Mitarbeiter unbefristet im Unternehmen angestellt sind. Für Zeitarbeiter oder geringfügig Beschäftigte ist ein Abschluss nicht möglich.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.