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Überblick

Ohne Inventar steht Ihr Betrieb schnell still

Unvorhersehbare Schäden bedeuten oftmals erhebliche Vermögensverluste. Die Inhaltsversicherung sichert Sachschäden an Ihrer
technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung sowie an Ihren Waren und Vorräten ab.

Schutz der Betriebseinrichtungen

Einbruch, Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, mutwillige Zerstörung, aber auch Elementargefahren, wie z.B. starke Überschwemmungen, können in Ihrem Betrieb enormen Schaden anrichten. Vor den Schäden selbst kann die Inhaltsversicherung Sie zwar nicht schützen, aber vor den finanziellen Verlusten, die Ihnen durch die Wiederbeschaffung oder Reparatur der beschädigten Sachen entstehen.

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Details

Alle Informationen im Überblick

Ihre Maschinen, Geschäftsausstattung, Waren, Erzeugnisse oder Rohstoffe binden einen beträchtlichen Teil Ihres Betriebsvermögens. Eine finanzielle Absicherung gegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen dieser Werte ist deshalb für Sie unerlässlich.

Versicherbare Sachen in der gewerblichen Inhaltversicherung

In der Regel handelt es sich hierbei um die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung einschließlich Waren und Vorräten.

Im Bedarfsfall sind auch versicherbar, z.B.

  • Modelle, Muster
  • Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen
  • Bargeld, Urkunden
  • Edelmetalle
Versicherte Gefahren in der gewerblichen Inhaltversicherung

Sie können Ihren Versicherungsschutz bei Zerstörung oder Beschädigung Ihres Betriebsvermögens individuell aus den nachfolgenden Gefahrenbausteinen zusammensetzen:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder
    Absturz eines Luft-oder Raumfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Blitzüberspannung
  • Implosion
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwelle
  • Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
  • Leitungswasser, Rohrbruch, Frost
  • Leckage von stationären Brandschutzanalagen
  • Sturm, Hagel
  • Innere Unruhen, böswillige Beschädigungen,
    Streik, Aussperrung
  • Überschwemmung des Versicherungsortes, Rückstau
  • Erdfall, Erdrutsch
  • Schneedruck, Lawinen
  • Erdbeben, Vulkanausbruch
  • Glasbruch
  • Äußere Einwirkung unbenannter Gefahren
  • Weitere unbenannte Gefahren
  • Terrorakte
Leistungen im Schadensfall

Im Schadenfall erhalten Sie üblicherweise eine Neuwertentschädigung. Die Höhe richtet sich nach dem Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungspreis. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten ersetzt.

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