Hinweis zu Services für Ihre privaten Anliegen
Sie befinden sich im Service-Center des Firmenkundenportals Ihrer Sparkasse. Falls Sie passgenaue Services für Ihre privaten Anliegen suchen, finden Sie diese im Privatkunden-Bereich.
In der Bundesrepublik Deutschland können Zahlungen grundsätzlich ohne Beschränkungen oder behördliche Genehmigungen in das Ausland geleistet oder aus dem Ausland empfangen werden. Ausnahmen hiervon regeln im Besonderen das Kriegswaffenkontrollgesetz und die vielfältigen Embargovorschriften
der Vereinten Nationen (UNO) oder der Europäischen Union (EU).
Unabhängig hiervon müssen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen die statistischen Meldevorschriften im Außenwirtschaftsrecht beachten. Dies bedeutet für Sie, dass z.B. Gutschriften und Lastschriften in das oder aus dem Ausland, die 12.500 Euro überschreiten, grundsätzlich meldepflichtig sind.
Die Erhebung dieser Daten im Zahlungsverkehr mit dem Ausland erfolgt durch die Deutsche Bundesbank und dient ausschließlich der Erstellung der deutschen Zahlungsbilanz. Die Bundesbank ist hierbei gesetzlich zur strikten Geheimhaltung aller Einzelangaben verpflichtet. Die Rechtsgrundlagen für die Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr bilden der § 11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), insbesondere die §§ 63 bis 73.
Zum 1. September 2013 sind ein neues AWG und eine neue AWV in Kraft getreten. Das Außenwirtschaftsrecht ist modernisiert und an europäisches Recht angepasst worden. Gleichzeitig ist das Außenwirtschaftsgesetz in der derzeit gültigen Fassung außer Kraft gesetzt worden. Damit gelten nun zahlreiche neue Begriffsbestimmungen, geänderte Genehmigungserfordernisse und Neuerungen bei den Meldevorschriften des Kapital- und Zahlungsverkehrs sowie geänderte strafverschärfende Regelungen der Straf- und Bußgeldbewährungen für vorsätzliche Verstöße.
Durch Änderung des AWG und der AWV entfällt für die Sparkasse Aachen die Möglichkeit, statistische Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr im Auftrag des Kunden elektronisch an die Bundesbank abzugeben.
Der Kunde ist nunmehr verpflichtet, melderelevante Daten direkt auf der Homepage der Bundesbank im Allgemeinen Meldeportal Statistik (AMS) selbst zu erfassen. Privatpersonen können ihre Meldungen allerdings auch telefonisch über die Hotline des Servicezentrum Außenwirtschaft der Deutschen Bundesbank anzeigen.
Meldungen in Papierform (z.B. Z1 oder Z4 Vordruck) akzeptiert die Bundesbank generell nicht mehr.
Für Fragen zum Thema Meldepflicht (Meldung, Einreichungsweg, Meldefristen etc.) steht Ihnen zudem die gebührenfreie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefonnummer (08 00) 1 23 41 11 zur Verfügung.
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