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Stiftungen

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Die Sparkasse Aachen engagiert sich für die Menschen in der Region Aachen und leistet einen Beitrag zu mehr Lebensqualität.

Jugend- und Kulturstiftung

Projektförderung von gemeinnützigen oder mildtätigen Vereinen bzw. Körperschaften in der Stadt Aachen.

Stiftungsinhalte und Förderbereiche
Name Stiftung der Sparkasse Aachen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen
Kurzform  Jugend- und Kulturstiftung der Sparkasse Aachen
Stifter  Sparkasse Aachen
Rechtsform  Stiftung des privaten Rechts
Errichtungsjahr  1972
Stiftungskapital  17.500.000 Euro (seit November 2019)
Stiftungsorgane Vorstand und Kuratorium

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke in der Stadt Aachen. Schwerpunktmäßig fördert die Jugend- und Kulturstiftung der Sparkasse Aachen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus der Stadt Aachen und in der Stadt Aachen in den Bereichen Bildung, Erziehung und Sport.

Förderbereiche

  • Bildung und Erziehung
  • Kunst und Kultur
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Öffentliche Gesundheitspflege
  • Sport
  • weitere Förderbereiche siehe Satzung
Fördermittelanfrage

Bitte nutzen Sie dieses Formular für Ihre Fördermittelanfrage und senden Sie uns dieses ausgefüllt inklusive einer Kopie der Satzung, des Vereinsregisterauszugs und des Körperschaftsteuerfreistellungsbescheids zu.

Gerne können Sie die Unterlagen auch in einer unserer Geschäftsstellen abgeben und an die Stiftung weiterleiten lassen.

Anschrift für die Fördermittelanfrage

Jugend- und Kulturstiftung der Sparkasse Aachen
Frau Stefanie Lamm
Vorstandsstab F 994
Friedrich-Wilhelm-Platz 1-4
52062 Aachen

Ihre Ansprechpartnerin

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich direkt an:

Stefanie Lamm
Vorstandsstab - Stiftungen
Telefon: 0241 / 444 34314
E-Mail: stefanie.lamm@sparkasse-aachen.de

Termine

Die letzten Abgabetermine für Anträge zu den nächsten Sitzungen sind: 

1. April 2024  für die Sitzung im 1. Halbjahr 2024

1. Oktober 2024 für die Sitzung im 2. Halbjahr 2024

Die weiteren Abgabetermine für das Jahr 2025 finden Sie spätestens im Januar 2025 an dieser Stelle.

Organe und Satzung

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern. Er ist verantwortlich für die Führung der laufenden Geschäfte und sorgt im Rahmen des Stiftungsgesetzes NRW und im Sinne der Stiftungssatzung für die wirksame Erfüllung der Stiftungszwecke.

Mitglieder:

  • Norbert Laufs, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes
  • Kulturdezernent Heinrich Brötz
  • Holger Dorbholz

Datenschutzerklärung der Jugend- und Kulturstiftung

Dem Kuratorium gehören sieben Mitglieder an. Es überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes, bestimmt die Richtlinien für die Stiftungsarbeit und entscheidet über die Verwendung der Stiftungsmittel.

Mitglieder:

  • Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen (Vorsitzende des Kuratoriums)
  • Mathias Dopatka
  • Iris Lürken
  • Hermann Josef Pilgram
  • Hilde Scheidt
  • Tobias Benedikt Tillmann
  • Peter Tillmanns

Satzung der "Jugend- und Kulturstiftung der Sparkasse Aachen"

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Jugend- & Kulturstiftung

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Kulturstiftung

Projektförderung von gemeinnützigen oder mildtätigen Vereinen bzw. Körperschaften in der StädteRegion Aachen (Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen). 

Stiftungsinhalte und Förderbereiche

Name
Stiftung der Sparkasse Aachen für die Bürgerinnen und Bürger der StädteRegion Aachen in den Kommunen Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen 
Kurzfom  Kulturstiftung 
Stifter Sparkasse Aachen
Rechtsform  Stiftung des privaten Rechts
Errichtungsjahr  1995
Stiftungskapital  17.500.000 Euro (seit November 2019)
Stiftungsorgane Vorstand und Kuratorium

 

Die Stiftung verfolgt in den Kommunen der StädteRegion Aachen (Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen) ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Förderbereiche

  • Kunst und Kultur
  • Bildung und Erziehung
  • Denkmalpflege
  • Ökologie
  • Sport
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Wissenschaft und Forschung
  • weitere Förderbereiche: siehe Satzung
Fördermittelanfrage

Bitte nutzen Sie dieses Formular für Ihre Fördermittelanfrage und senden Sie uns dieses ausgefüllt inklusive einer Kopie der Satzung, des Vereinsregisterauszugs und des Körperschaftsteuerfreistellungsbescheids zu.

Gerne können Sie die Unterlagen auch in einer unserer Geschäftsstellen abgeben und an die Stiftung weiterleiten lassen.

Anschrift für die Fördermittelanfrage

Kulturstiftung der Sparkasse Aachen
Frau Stefanie Lamm
Vorstandsstab F 994
Friedrich-Wilhelm-Platz 1-4
52062 Aachen

Ihre Ansprechpartnerin

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich direkt an:

Stefanie Lamm
Vorstandsstab - Stiftungen
Telefon: 0241 / 444 34314
E-Mail: stefanie.lamm@sparkasse-aachen.de

Termine

Die letzten Abgabetermine für Anträge zu den nächsten Sitzungen sind: 

1. März 2024  für die Sitzung im 1. Halbjahr 2024

1. September 2024 für die Sitzung im 2. Halbjahr 2024

Die weiteren Abgabetermine für das Jahr 2025 finden Sie spätestens im Januar 2025 an dieser Stelle.

 
Organe und Satzung

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Vorstandes der Sparkasse Aachen. Der Vorstand ist verantwortlich für die Führung der laufenden Geschäfte. Im Rahmen des Stiftungsgesetzes NRW und im Sinne der Stiftungssatzung sorgt der Stiftungsvorstand für die wirksame Erfüllung der Stiftungszwecke.

Mitglieder:

  • Dr. Christian Burmester, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes
  • Thomas Salz, Stellvertreter des Vorsitzenden
  • Holger Schmitz 

Datenschutzerklärung der Kulturstiftung

Das Kuratorium setzt sich aus dem Aachener Städteregionsrat, dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Aachen und bis zu fünf weiteren Mitgliedern zusammen. Das Kuratorium nimmt vielfältige Aufgaben wahr, im wesentlichen überwacht es die Geschäftsführung des Vorstandes, bestimmt die Richtlinien der Stiftungsarbeit, entscheidet über die Verwendung der Mittel und stellt die Beachtung des Stiftungszweckes sicher.

Mitglieder:

  • StädteRegionsrat Dr. Tim Grüttemeier, Vorsitzender des Kuratoriums
  • Jochen Emonds
  • Björn Bock
  • Christiane Karl
  • Werner Krickel
  • Norbert Laufs
  • Edith Nolden

Satzung der "Kulturstiftung der Sparkasse Aachen"

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Kulturstiftung

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Bürgerstiftung

Aus der Region - für die Region

Stiftungsinhalte

Name
Bürgerstiftung für die Region Aachen - Kultur, Kunst und Wissenschaft -  
Stifter Sparkasse Aachen
Rechtsform  Stiftung des bürgerlichen Rechts
Errichtungsjahr  2001
Stiftungskapital  6.000.000 Euro
Stiftungsorgane Vorstand, Stiftungsrat und Geschäftsführer
Aufgaben
  • Förderung des eigenen Projektes "Aachener Modell"
  • Verleihung von Literatur- und Kunstpreisen
  • Unterstützung von kulturellen Gemeinschaftsprojekten und Veranstaltungen

Ihre Ansprechpartnerin

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich direkt an:

Stefanie Lamm
Vorstandsstab - Stiftungen
Telefon: 0241 / 444 34314
E-Mail: stefanie.lamm@sparkasse-aachen.de

Organe und Satzung

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat sorgen für die Erfüllung der Stiftungszwecke.

Der Stiftungsvorstand besteht aus der Präsidentin der Industrie- und Handelskammer zu Aachen und dem Vorsitzenden des Vorstandes der Sparkasse Aachen.

Im Stiftungsrat sind der Rektor der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, der Rektor der Fachhochschule Aachen, der Präsident der Handwerkskammer Aachen, ein Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Aachen, ein Mitglied aus dem Fachbereich Kunst/Kultur und ein Mitglied aus dem Fachbereich Musik. Bis zu neun weitere Mitglieder können darüber hinaus in den Stiftungsrat gewählt werden.

Satzung der Bürgerstiftung für die Region Aachen
- Kultur, Kunst und Wissenschaft -

 

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Bürgerstiftung

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Stefanie Lamm

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