Eine rechtliche Auseinandersetzung kann Sie als Vorstand oder Geschäftsführer finanziell hart treffen. Unser Top-Manager-Rechtsschutz übernimmt für Sie die Kosten, z. B. wenn es um Rechtsstreitigkeiten rund um Ihren Anstellungsvertrag, die Abwehr von Schadenersatzansprüchen oder um strafrechtliche Ermittlungsverfahren geht.
Wir helfen Ihnen und übernehmen im Falle eines Rechtsstreits die Kosten – mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbeteiligung – bis zur Höhe der Versicherungssumme für
Nehmen wir an, im Rahmen Ihrer Anstellungsvertragsstreitigkeit müssen Sie auch einen Schadenersatzanspruch abwehren, z. B. wegen mangelhafter Kontrolle der Buchhaltung. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz deckt die Anwalts- und Gerichtskosten, die für die Wahrnehmung Ihrer Interessen entstehen.
Als Geschäftsführer einer EDV-GmbH erhalten Sie von einem Großkunden den Auftrag, die komplette Hard- und Software für den Betrieb auf den neuesten Stand zu bringen. Sie erkennen jedoch nicht, dass die Kosten in Ihrem Haus in einem wesentlichen Punkt falsch kalkuliert wurden. Ihrem Unternehmen entsteht ein Verlust von 200.000 Euro. Die Gesellschaft verlangt Schadenersatz von Ihnen als Geschäftsführer und klagt. Nach der 2. Instanz wird ein Vergleich geschlossen. Es entstehen Kosten von über 19.000 Euro. Diese trägt Ihr Vermögensschaden-Rechtsschutz.
Gerichtlich Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall: 0 EUR |
1 Mio. EUR |
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Außergerichtlich Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall: 2.000 EUR |
25.000 EUR |
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